Marktfreiungsarm o. J.
Freier Markt im Mittelalter
Zur Marktzeit herrschte in der Stadt „Marktfrieden“ oder „Marktfreiung“, um den Gang der Geschäfte nicht zu stören. Als Signal wurde am Marktplatz ein Rechtssymbol angebracht: bei vielen Märkten und auch im Fall des Grazer Marktes ein Arm mit einem Gerichtsschwert. Dieser Sonderfrieden sicherte den freien Handel und den Zustrom der Kaufleute. Für seine Einhaltung sorgte ein eigenes örtliches Marktgericht, das Streitigkeiten oder Vergehen behandelte.
Holz, farbig gefasst
121 × 86 × 19 cm
Graz Museum / Foto: Arno Friebes
Marktfreiung
Die „Marktfreiung“ war ein fürstliches Privileg und wurde feierlich ausgerufen sowie durch ein Symbol, das am Marktplatz aufgestellt wurde, sichtbar gemacht. Das gängigste Zeichen war ein ausgestreckter Arm, der ein Schwert hält. Auch fürstliche Fahnen oder Stangen mit aufgestecktem Fürstenhandschuh bzw. -hut konnten als Symbole der Marktfreiung dienen. Parallel zur wirtschaftlichen Bedeutung der Marktfreiung war vor allem der einhergehende Rechtsschutz wesentlich, da später auch das Niedergericht (Gerichtsbarkeit über „geringfügige“ Delikte fernab schwerer körperlicher Strafen, Folter und Todesurteile) aus ihr hervorging.